Als Verfahren bietet die Praxisgemeinschaft Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie im Einzel- und im Gruppensetting an. In unserer Praxisgemeinschaft werden gesetzlich und privat versicherte, beihilfeberechtigte und selbstzahlende Menschen behandelt. Es werden Supervision und Selbsterfahrung im Rahmen der Ausbildung in Psychotherapie angeboten.

Da die 4 Einzelpraxen für Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie in unserer Praxisgemeinschaft selbständig und unabhängig voneinander geführt werden, erfragen Sie bitte bei den 4 Psychotherapeut:innen, für was und ob Kapazitäten bestehen.

Psychotherapieverfahren, die von gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen übernommen werden sind Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Analytische Psychotherapie und Systemische Therapie. Die Verfahren sind verschiedene Gesprächs- und Behandlungskonzepte, von den wissenschaftlich nachgewiesen wurde, dass Sie Ihnen wirksam helfen können. Es empfiehlt sich für Psychotherapie suchende Menschen, sich z.B. online über die Unterschiede der Verfahren zu erkundigen. Ferner kann dies in Psychotherapeutischen Sprechstunden geklärt werden.

Vor einer Psychotherapie

Nach erster Terminvereinbarung werden Psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen durchgeführt.

Die Psychotherapeutische Sprechstunde dient der Indikationsklärung: Besteht eine psychische Krise oder Erkrankung von Krankheitswert? Ist zum aktuellen Zeitpunkt ambulante Psychotherapie das Mittel der Wahl? Welches Psychotherapieverfahren ist indiziert? Es können hierzu bis zu drei 50-minutige Sprechstunden durchgeführt werden.

Wenn sich abzeichnet, dass eine Behandlung indiziert ist und ein Psychotherapieplatz frei wird, können bis zu vier probatorische Sitzungen durchgeführt werden, in denen sich Psychotherapeut:innen und Patient:innen besser kennenlernen können und in denen Therapieziele und die Rahmenbedingungen geklärt werden.

Gesetzliche Krankenkassen

Die Psychotherapeut:innen der Praxisgemeinschaft haben die Ermächtigung, über gesetzliche Krankenkassen abzurechen.

Private Krankenversicherungen

Ob und in welchem Ausmaß ambulante Psychotherapie von Ihrer privaten Versicherung übernommen wird, hängt von Ihrem individuellen Vertrag mit der Versicherung ab. Bitte klären Sie dies vor Aufnahme einer Psychotherapie mit Ihrer Versicherung. Die gilt auch für Menschen, die beihilfeberechtigt sind.

Selbstzahler:in

Auf Wunsch kann eine Behandlung auch auf Selbstzahler-Basis durchgeführt werden. Bitte klären Sie dies bei Kontaktaufnahme ab.