Wir behandeln gesetzlich Versicherte, Privatpatient:innen, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler:innen. Als Verfahren bieten wir Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie im Einzel- und im Gruppensetting an.

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie geht wie die Analytische Psychotherapie / Psychoanalyse davon aus, dass wir unser Leben nicht nur mittels unseres Willens gestalten, sondern dass alles, was wir fühlen, denken und entscheiden, auch von unbewussten psychischen Einflüssen abhängt. Zu diesen Faktoren, die wir oftmals nicht wahrnehmen und beeinflussen können, gehören insbesondere innere Konflikte, die das spätere Leben besonders bestimmen, wenn sie schon in den ersten Lebensjahren auftraten und nicht gelöst werden konnten. In einer späteren Lebensphase, wenn wir zum Beispiel eine schmerzliche Trennung erleben, können diese früheren unbewussten Konflikte unser Fühlen und Verhalten erneut stark belasten und bestimmen und psychisch krank machen. Außerdem können ungünstige Lebensbedingungen in den ersten Lebensjahren, wie schwere Vernachlässigung, Gewalterfahrungen oder emotionale Kälte, psychische Störungen und zwischenmenschliche Probleme bedingen.

Tiefenpsychologisch arbeitende Psychotherapeut:innen helfen ihren Patient:innenen, die unbewussten Faktoren ihrer psychischen Beschwerden herauszufinden bzw. besser zu erfassen. Zugleich unterstützen diese sie dabei, ihre Konflikte besser zu lösen, um ihnen auf diese Weise eine gesündere und weniger belastende Lebensgestaltung zu ermöglichen. Die Gespräche verlangen von den Patient:innen ein hohes Maß an Offenheit und Vertrauen in die Psychotherapeut:in.

Unbewusste Konflikte bestimmen auch die Beziehung zur Psychotherapeut:in. Es ist daher nicht verwunderlich, dass auch in der Therapeut-Patient-Beziehung Konflikte und Unstimmigkeiten auftreten können. Diese können eine besondere Chance darstellen, insbesondere dann, wenn auch negative Gefühle bedeutsam werden und es Ihnen gelingt, sie zu äußern.

Eine Psychotherapeut:in ist in besonderem Maße auf die Mitarbeit der Patient:in angewiesen. Das bedeutet, dass nicht die Psychotherapeut:in allein die Verantwortung für den Erfolg der Therapie übernehmen kann, sondern dass die Patient:in und die Psychotherapeut:in gemeinsam die Verantwortung tragen müssen, damit die Therapie erfolgreich verläuft.

Ihre Aufgabe als Patient:in ist es, alles das anzusprechen, was Ihnen durch den Kopf geht. Sie sollen sich keinen Gedanken machen, ob es wichtig oder unwichtig ist, ob es hierher gehört oder nicht. Die Aufgabe der Psychotherapeut:in ist es dann, diese Einfälle zu sortieren, das für die zwischen uns vereinbarte Problemstellung Wichtige auszuwählen und mit Ihnen zu bearbeiten. Zwischenzeitlich kann es auch nötig sein, unangenehme oder schmerzhafte Gefühle zuzulassen und zu ertragen und die in der Therapie erworbenen Einsichten im täglichen Leben umzusetzen. Phasenweise kann es Ihnen dabei subjektiv schlechter gehen, was dann in der laufenden Therapie besprochen wird. Es kann vorkommen, dass manche Symptome verschwinden und dass andere Probleme auftauchen. Es ist zu empfehlen, dass Sie lebenswichtige Entscheidungen (Arbeitsplatzwechsel, Partnerschaftstrennung usw.) in den Therapie-sitzungen besprechen, bevor Sie die Entscheidungen selbständig treffen.

Die terminlichen Verabredungen und ihre Häufigkeit werden in Absprache mit Ihnen getroffen. Bei einer tiefenpsychologisch fundierten Therapie wird in der Regel mit einem Termin wöchentlich gearbeitet. Die Dauer der Therapie hängt von mehreren Faktoren ab. Sie kann zwischen sechs Monaten und zwei Jahren dauern.

Wenn Sie Fragen zu den Inhalten haben, können sie in den Psychotherapeutischen Sprechstunden und in den probatorischen Sitzungen geklärt werden.

Vor einer Psychotherapie

Nach erster Terminvereinbarung werden Psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen durchgeführt. Die sogenannte „Psychotherapeutische Sprechstunde“ dient der Indikationsklärung: Besteht eine psychische Krise oder Erkrankung von Krankheitswert? Ist zum aktuellen Zeitpunkt ambulante Psychotherapie das Mittel der Wahl? Welches Psychotherapieverfahren ist indiziert? Es können hierzu bis zu drei 50-minutige Sprechstunden durchgeführt werden. Psychotherapeutische Sprechstunden werden von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Wenn sich abzeichnet, dass eine Behandlung indiziert ist und ein Psychotherapieplatz frei wird, können bis zu vier probatorische Sitzungen durchgeführt werden, in denen sich Psychotherapeut:innen und Patient:innen besser kennenlernen können und in denen Therapieziele und die Rahmenbedingungen geklärt werden.

Gesetzliche Krankenkassen

Von den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen werden Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Analytische Psychotherapie, Verhaltenstherapie und Systemische Therapie übernommen.

Die Psychotherapeut:innen der Praxisgemeinschaft haben die Ermächtigung, über gesetzliche Krankenkassen abzurechen.

Private Krankenversicherungen

Ob und in welchem Ausmaß ambulante Psychotherapie von Ihrer privaten Versicherung übernommen wird, hängt von Ihrem individuellen Vertrag mit der Versicherung ab. Bitte klären Sie dies vor Aufnahme einer Psychotherapie mit Ihrer Versicherung. Die gilt auch für Menschen, die beihilfeberechtigt sind.

Selbstzahler:in

Auf Wunsch kann die Behandlung auch auf Selbstzahler-Basis durchgeführt werden. Klären Sie dies in den ersten Gesprächen ab.

In unserer Praxisgemeinschaft wird auch Selbsterfahrung und Supervision für Menschen angeboten, die eine Psychotherapeutische Ausbildung durchlaufen.